Widerrufsrecht

Ausnahme des Widerrufsrechts in § 312d Abs. 4 Nr.1 BGB besagt, dass das Widerrufsrecht nicht für Fernabsatzverträge:

"zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde"

Auf dieser Grundlage schließen wir das Widerrufsrecht aus.

Information: Schnell verderbliche Lebensmittel

Das BGB gibt zur Konkretisierung dieses Begriffs keine weitere Auskunft. Auch in den einschlägigen juristischen Kommentaren findet sich hier nicht verwertbares.

Es kann aber die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) zur Auslegung dieses unbestimmten Begriffs herangezogen werden. Nach § 2 Abs.2 LMHV ist ein Lebensmittel leicht verderblich, „das in mikrobiologischer Hinsicht in kurzer Zeit leicht verderblich ist und dessen Verkehrsfähigkeit nur bei Einhaltung bestimmter Temperaturen oder sonstiger Bedingungen erhalten werden kann“. 

Dies kann für Händler aber nur als Richtschnur für die Einordnung der Ware als schnell verderblich angesehen werden. Ob die Ware letztlich tatsächlich schnell verderblich ist oder war, kann im Streitfall nur das Gericht entscheiden.

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